Aktuelle Maßnahmen

Erforderliche Marktmassnahmen am EU-Zuckermarkt bis zum Ende des Quotensystems

Solange der EU-Zuckermarkt dieser strengen Mengenregulierung unterliegt, muss die Politik durch geeignete Marktmaßnahmen die nötige praktische Verfügbarkeit des Rohstoffs Zucker sicherstellen! Die größte Wirksamkeit wird gemeinhin der Umwidmung von Nicht-Quotenzucker zugeschrieben, auch wegen der Qualitätsvorbehalte bei den Importen vom Weltmarkt. Aber auch eine Begünstigung der Vollzeitraffinierer wird als notwendig erachtet aufgrund der speziellen Wettbewerbssituation auf dem europäischen Zuckermarkt.

Senkung des Aussenschutzes

Die Freigaben für Zucker vom Weltmarkt dürfen keinem Zollsatz unterliegen. Einfuhrzölle, auch die ermäßigten Zölle, treiben die Preise in der EU nach oben und unterstützen das Auseinanderdriften von Weltmarkt- und EU-Marktpreis.

Eine Erhöhung der Lagerbestände ist notwendig

Wir schlagen eine deutliche Anhebung der in der EU-Zuckerbilanz anvisierten Lagerbestände am Ende des Wirtschaftsjahres von 1,9 Mio. t auf mindestens 3,5 Mio. t vor. Dies entspricht rund 20 % gemessen am EU-Eigenbedarf. Diese Maßnahme wirkt dämpfend gegen Preisschwankungen und erhöht die Versorgungssicherheit.

Automatischer Mechanismus für die Sicherung der Versorgungslage in den Folgejahren

Auch in den Folgejahren müssen nach unserer Einschätzung immer noch weitere Marktmaßnahmen ergriffen werden. Diesen müssen jedoch rechtzeitige Schätzungen der Zuckerbilanz vorausgehen. Zu diesem Zweck schlagen wir einen festen Automatismus vor, der der Versorgungs- und Planungssicherheit und der auch der Zucker verarbeitenden Wirtschaft Rechnung trägt.

Download: IZZ-Maßnahmen