Trägt die EU-Zuckermarktordnung zu einem stabilen Einkommen für die Landwirte bei?

Die Welt hat sich seit der Einführung der EU-Zuckermarktordnung im Jahr 1968 drastisch gewandelt. Eine Anpassung der EU-Zuckermarktordnung an globales Handelsgeschehen ist notwendig, ohne einen wirtschaftlich sinnvollen und wettbewerbsorientierten Anbau von Zuckerrüben in der EU zu gefährden. Die Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen ist bis heute der wichtigste Aspekt der EU-Zuckermarktordnung, darf aber nicht länger das einzige und wichtigste Kriterium sein, um die überfällige Einführung von Marktinstrumenten im europäischen Zuckermarkt auf die lange Bank zu schieben.

Die Zucker verarbeitende Lebensmittelwirtschaft plädiert für eine Reform, die für Marktwirtschaft und Wettbewerb in der Zuckerindustrie sorgt, ohne landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden. Dabei ist die Entkoppelung der Konstellation „Schutz landwirtschaftlichen Einkommens über Absatzgarantien des industriellen Fertigerzeugnisses Zucker“ eine Option, die zur Diskussion gestellt werden muss. Bisher sind es Verbraucher und verarbeitende Industrie, die die Einkommenssicherheit für Landwirte bezahlen, bei gleichzeitig verschwindend geringem Absatz- und Preis-Risiko der Zuckerindustrie. Eine Risikobeteiligung der Zuckerindustrie durch Aufgabe der Quoten würde zu deutlich mehr Wettbewerb und zu einer besseren Verteilung der Risiken und Lasten führen. Dies ist nur erreichbar, wenn die starre Quotenregelung für Zucker spätestens im Jahr 2015 ausläuft, wie es in der Verordnung (EG) Nr. 1234/ 2007 vom 22. Oktober 2007 zur Gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse auch festgeschrieben ist.

Die Welt hat sich seit der Einführung der EU-Zuckermarktordnung im Jahr 1968 drastisch gewandelt. Eine Anpassung der EU-Zuckermarktordnung an globales Handelsgeschehen ist notwendig, ohne einen wirtschaftlich sinnvollen und wettbewerbsorientierten Anbau von Zuckerrüben in der EU zu gefährden. Die Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen ist bis heute der wichtigste Aspekt der EU-Zuckermarktordnung, darf aber nicht länger das einzige und wichtigste Kriterium sein, um die überfällige Einführung von Marktinstrumenten im europäischen Zuckermarkt auf die lange Bank zu schieben.

Die Zucker verarbeitende Lebensmittelwirtschaft plädiert für eine Reform, die für Marktwirtschaft und Wettbewerb in der Zuckerindustrie sorgt, ohne landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden. Dabei ist die Entkoppelung der Konstellation „Schutz landwirtschaftlichen Einkommens über Absatzgarantien des industriellen Fertigerzeugnisses Zucker“ eine Option, die zur Diskussion gestellt werden muss. Bisher sind es Verbraucher und verarbeitende Industrie, die die Einkommenssicherheit für Landwirte bezahlen, bei gleichzeitig verschwindend geringem Absatz- und Preis-Risiko der Zuckerindustrie. Eine Risikobeteiligung der Zuckerindustrie durch Aufgabe der Quoten würde zu deutlich mehr Wettbewerb und zu einer besseren Verteilung der Risiken und Lasten führen. Dies ist nur erreichbar, wenn die starre Quotenregelung für Zucker spätestens im Jahr 2015 ausläuft, wie es in der Verordnung (EG) Nr. 1234/ 2007 vom 22. Oktober 2007 zur Gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse auch festgeschrieben ist.