Was versteht man unter Quoten- bzw. Nicht-Quoten-Zucker?

Ein wesentliches Kennzeichen des EU-Zuckermarktes ist seine Mengenregulierung. Die verfügbaren Mengen gliedern sich in Quoten- und Nicht-Quoten-Zucker. Die Produktion von Quotenzucker ist durch die Marktordnung begrenzt. Quotenzucker steht den Verwendern der Lebensmittel- und Getränkewirtschaft zur Verfügung. Die Produktion von Quotenzucker ist allerdings auf ca. 85 % des Eigenbedarfs der EU-heruntergefahren und begrenzt worden. Für die Landwirte ist der Quotenzuckerrübenpreis fest. Er liegt bei rund 26,3 € pro Tonne Zuckerrüben. Von Preiserhöhungen der Zuckerindustrie haben die Landwirte nichts.

Nicht-Quoten-Zucker darf von der Lebensmittel- und Getränkewirtschaft nicht eingesetzt werden. Er wird neben der Quote produziert und die Landwirte verhandeln mit der Zuckerindustrie dafür gesonderte Rübenpreise. Diese lagen lange Zeit unterhalb vom Quotenzuckerrübenpreis. Nicht-Quoten-Zucker wird in der Energiegewinnung zur Herstellung von Bioethanol eingesetzt und in der chemischen Industrie verwendet. Zum Teil wird Nicht-Quoten-Zucker auch exportiert (WTO-konform).