
Zuckerimporte für Exportprodukte zulassen!
Aktive Veredelung ist wichtiger Baustein für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Zuckerverwender
Die zuckerverwendende Lebensmittelwirtschaft warnt vor einer weiteren Verschärfung des internationalen Wettbewerbsdrucks. Vor allem exportorientierte Hersteller von Konfitüren, Backwaren, Süßwaren und anderen zuckerhaltigen Lebensmitteln geraten zunehmend wegen deutlich höherer Kosten am EU-Binnenmarkt ins Hintertreffen. Hinzukommen im Vergleich zum internationalen Wettbewerb deutlich höhere Zuckerpreise in der EU. Für einige Exportmärkte können die Hersteller dann auf die im Zollrecht für alle Wirtschaftsbereiche vorgesehene und streng regulierte Aktive Veredelung zurückgreifen.
„Zucker aus der Aktiven Veredelung hat keine negative Auswirkung auf die mengenmäßige Zuckerbilanz am europäischen Zuckermarkt, denn der auf dem Weltmarkt eingekaufte Zucker wird über die Veredelungserzeugnisse vollständig exportiert,“ betont Karsten Daum, Infozentrum Zuckerverwender (IZZ). „Damit ermöglicht die Aktive Veredelung Exporte der Verarbeitungsindustrie, die ansonsten (mit dem teureren EU-Zucker) nicht wettbewerbsfähig wären und nicht stattfinden würden.“ Damit tritt das IZZ der verstärkten Kritik von Verbänden der Zuckerindustrie entgegen, nach der dieses Instrument angeblich zu einer „Importschwemme von Billigzucker“ führe.
Die offiziellen Zahlen der EU-Kommission geben dem IZZ Recht:
- Im Wirtschaftsjahr 2024/2025 sind die Gesamtimporte von Zucker in die EU auf 622.000 Tonnen zurückgegangen – ein Minus von 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
- Die Nutzung der Aktiven Veredelung durch Weißzuckerausfuhren in verarbeiteten Erzeugnissen ist auf 266.000 Tonnen gesunken – ein Rückgang um 15 Prozent.
- Verglichen mit dem Gesamtbedarf der EU an Zucker betrug der Anteil des Veredlungsverkehres bei Weißzucker im Wirtschaftsjahr 2024/2025 gerade einmal 1,5 %.
„Von einer Marktflutung durch die Nutzung des Instrumentes für den Export von zuckerhaltigen Lebensmitteln kann keine Rede sein“, stellt der IZZ-Sprecher weiter klar. „Die Aktive Veredelung ist ein eng begrenztes, streng kontrolliertes Verfahren, das ausschließlich von Unternehmen genutzt werden kann, die tatsächlich exportieren und damit nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen.“
Für die zuckerverarbeitende Industrie geht es um mehr als eine technische Zollfrage: Es geht um die Zukunft von Wertschöpfung, Exportfähigkeit und Beschäftigung in Deutschland und der EU. Ein Wegfall der Aktiven Veredelung würde den ohnehin bestehenden Rohstoffkostennachteil weiter verschärfen und Produktionsverlagerungen in Länder mit niedrigeren Zuckerpreisen begünstigen.
Das Infozentrum Zuckerverwender appelliert daher an Politik und Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel, sich klar für den Erhalt der Aktiven Veredelung bei Zucker einzusetzen und Forderungen nach einer Abschaffung oder Einschränkung des Instruments für Zuckerverwender eine Absage zu erteilen.