Welche Maßnahmen sind kurzfristig/mittelfristig/langfristig notwendig, um den Versorgungsengpaß am europäischen Zuckermarkt zu entspannen?

Die europäische Landwirtschaft hat bereits einen Großteil des Weges hin zur Marktorientierung erbracht. Nun gilt es, diesen Weg konsequent fortzuführen. Insbesondere die Sonderstellung der EU-Zuckermarktordnung ist nicht mehr zu rechtfertigen. Die Zuckerquote als letzte verbliebene Quotenregelung muss mit dem Auslaufen der geltenden Marktordnung im Jahr 2015 abgeschafft werden.

Bis zum Jahr 2015 ist es unverzichtbar, dass die Politik kurzfristig und schnell reagiert, um Engpässe am EU-Zuckermarkt im Rahmen der bestehenden Marktordnung zu vermeiden. Die Zuckerquote sollte angehoben werden, damit der Eigenverbrauch in der Europäischen Union durch die heimische Zuckerproduktion gedeckt ist. Bei knapper Versorgungslage muss EU-Zucker vorrangig der europäischen Lebensmittelindustrie und Getränkewirtschaft zur Verfügung stehen. Anstatt so genannten Nicht-Quoten-Zucker auf den Weltmarkt zu exportieren, müssen diese Mengen den deutschen und europäischen Zuckerverwendern zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzlich muss in einer Engpass-Situation der Einfuhrzoll für Weißzuckerimporte auf Null gesetzt werden, damit die verarbeitende Lebensmittel- und Getränkewirtschaft ihren Bedarf an Zucker in notwendigen Qualitäten vorübergehend am Weltmarkt decken kann.

Weiterhin gilt: Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in den Tank. Die absurde Situation, dass es in der Europäischen Union genug Zucker für die Bioethanol-Produktion, aber zu wenig für die Lebensmittel- und Getränkeproduktion vorhanden ist, muss sofort beendet werden.