Die Zuckerquote hat keine Daseinsberechtigung mehr, sichert nicht langfristig den Rübenanbau in der EU und fördert eher „alte Verkrustungen“

Die Quote beschränkt künstlich die Angebotsmenge in der Europäischen Union. Sie sichert per se nicht den Rübenanbau in der EU. Steigen die Pachtpreise und würde der Deckungsbeitrag anderer Feldfrüchte im Gegensatz zur Zuckerrübe interessanter, so haben Landwirte bereits heute die Möglichkeit, aus dem Rübenanbau auszusteigen und attraktivere Kulturen anzubauen.

In seinem Sonderbericht Nr. 6/2010 kommt der Europäische Rechnungshof zum Ergebnis, dass die Quote „alte Verkrustungen“ fördert. Nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofes trägt die Quote nicht mehr zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerwirtschaft bei. Die Ziele der Reform von 2006 waren die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerwirtschaft, die Verhinderung von Überproduktion und die Versorgungssicherheit der EU. Zur Zeit der Veröffentlichung des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofes war die 2011/2012 sichtbare katastrophale Entwicklung hinsichtlich der Versorgungsbilanz noch nicht offenkundig. Es wurde deutlich, dass kein neues Marktgleichgewicht erreicht worden ist. Dies konnte im Sonderbericht Nr. 6/2010 noch nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus kommt der Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass durch das lukrative Abkaufen der Quoten nicht nur ineffiziente Fabriken und Anbaugebiete stillgelegt wurden, sondern auch effizientere Strukturen.