In ihrer Mitteilung zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 12.10.2011 erklärt die Europäische Kommission, dass die Zuckerquoten ihren Daseinszweck verloren haben und wie geplant 2015 auslaufen sollen

Rübenanbau ist auch ohne Quote möglich. Die Europäische Kommission lässt die Anbauer von Zuckerrüben in ihrem Verordnungsentwurf nicht alleine. Nach 2015 soll es für die Zuckerindustrie verpflichtend werden, Verträge mit Rübenanbauern im Vorfeld noch vor der Pflanzung abzuschließen. Dies hat den Vorteil, dass den Landwirten ihre Rüben auf jeden Fall abgenommen werden. Die Verhandlungsposition der Rübenbauern wird so gestärkt und Dumpingpreise werden verhindert. Insbesondere sichern alternative Anbaumöglichkeiten die Preise für die Landwirte nach unten hin ab. Ausweichmöglichkeiten auf alternative Ackerkulturen dienen den Landwirten als Verhandlungsmasse in den Vertragsverhandlungen mit der Zuckerindustrie.

Daneben will die Europäische Kommission die private Lagerhaltung von Zucker fördern. Zusammen mit den Notfallmaßnahmen, die die Kommission ergänzend bei schweren Marktstörungen beschließen kann, bildet dies ein Sicherheitsnetz für Rübenbauern und Zuckerindustrie. Das IZZ unterstützt ein Sicherheitsnetz, solange keine Auswirkungen auf die nachgelagerten Bereiche durch Veränderungen von Mengen und Preisen stattfindet.