Grundsatzposition

Mehr Markt und weniger Marktordnung

Zuckerquote entfällt, wenn auch spät

Die Einigung von Europaparlament, EU-Ministerrat und Europäischer Kommission auf ein festes Enddatum der Zuckerquote wird vom IZZ nachdrücklich begrüßt. Dennoch stellt diese Entscheidung, die Zuckerquote zum 30.09.2017 auslaufen zu lassen, eine weitere Verlängerung der Zuckermarktordnung um zwei Jahre — über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus — dar und bringt erhebliche wirtschaftliche Belastungen für die Zuckerverwender mit sich.

Die sichere Versorgung mit qualitativ hochwertigem Zucker zu wettbewerbsfähigen und stabilen Preisen ist für die Zuckerverwender von oberster Priorität. Die veränderten Bedingungen auf dem Weltmarkt mit ihren Auswirkungen auf die EU müssen bei der Zuckermarktreform berücksichtigt werden.

Die Zuckerquote behindert eine freie Markt- und Preisentwicklung. Das Quotensystem erweist sich als Hemmnis für eine ausreichende Versorgung. Die Quote beschränkt das Angebot mit EU- Zucker auf mittlerweile weniger als 85 % des EU-Eigenbedarfs. Für Bioethanol sind dagegen genug Zuckerrüben vorhanden. In ihrer Mitteilung sagt die EU-Kommission somit zurecht, dass „die Quote ihren Daseinszweck verloren hat“.

Download: Grundsatzposition