Ist die EU-Zuckermarktordnung der Garant für ständige Verfügbarkeit von Zucker?

Ein klares Nein. Zuckerengpässe werden durch die Marktordnung nicht verhindert, wie das Jahr 2011 zeigte. Die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und Getränkewirtschaft in Deutschland und Europa stehen vor dem Problem, dass sie Zucker über die bestehenden Kontrakte hinaus zum Teil gar nicht oder nur zu extrem hohen Preisen beschaffen können.

Das Quotensystem und der hohe Außenschutz verhindern also den Wettbewerb im Binnenmarkt, schützen aber nicht vor Verfügbarkeitsproblemen. Trotz vielfacher Hinweise der Zucker verarbeitenden Lebensmittelwirtschaft ist es der Politik bislang nicht gelungen, im Rahmen des streng regulierten EU-Zuckermarktes die Weichen so zu stellen, dass eine ausreichende Versorgung mit Zucker gewährleistet ist. Hier muss die Politik dringend handeln. Die Zuckermarktordnung hat in ihrer bestehenden Fassung im Sinne einer guten Marktversorgung in der EU vollständig versagt.

Die EU-Produktion von Quotenzucker beträgt nur rund 13,7 Mio. t, obwohl der EU-Bedarf bei ca. 16,5 Mio. t liegt.

Zuckerverarbeitende Unternehmen werden bereits jetzt von ihren Lieferanten mit Forderungen nach deutlichen Preiserhöhungen für das nächste Zuckerwirtschaftsjahr (2011/2012) konfrontiert. Viele dieser Unternehmen stehen unter Druck, kurzfristig über die Abdeckung der Zuckermengen entscheiden zu sollen, ohne eine verlässliche Markteinschätzung vornehmen zu können oder auf Alternativen, wie z.B. Importzucker ausweichen zu können. Preissprünge dieser Art können aufgrund der starken Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel von den Unternehmen der mittelständisch geprägten Lebensmittel- und Getränkewirtschaft häufig nicht weitergegeben werden. In Verbindung mit den ohnehin äußerst angespannten Rohstoffmärkten entwickelt sich die Lage am Zuckermarkt zu einer für manche Firmen existenzbedrohenden Situation.