Was sind die Kernelemente der EU-Zuckermarktordnung?

Die europäische Zuckermarktordnung besteht aus drei Kernelementen: administrativen Referenzpreisen, Produktionsquoten und Zölle auf Drittlandsimporte als Außenschutz der EU-Zuckerproduktion. Damit haben europäische Lebensmittelunternehmen so gut wie keine Wahloptionen beim Einkauf eines weltweit verfügbaren Rohstoffs. Die Zuckermarktordnung begünstigt oligopolistische Strukturen zugunsten weniger Unternehmen der Zuckerindustrie und der Rübenlieferanten. Insbesondere das nach wie vor starre Quotensystem lässt so gut wie keinen Wettbewerb aufkommen.

Anders als in anderen Marktordnungen bezieht die EU-Zuckermarktordnung nicht nur die Rübenerzeuger, sondern auch die nachgelagerte Zuckerindustrie in ihren Schutz mit ein.

Die administrierte Marktordnung führt zu einem erheblichen, kostenintensiven Administrationsaufwand in exportorientierten Unternehmen aus Lebensmittel- und Getränkewirtschaft, die marktwirtschaftlich agieren und denen Marktordnungsregeln ansonsten fremd sind.